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Finanzlexikon: kostenminimierung

kostenminimierung

Unter Kostenminimierung versteht man das Einsparen von Kosten. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens unter Berücksichtigung des Minimalprinzips. Zentrale Frage der Kostenminimierung ist:

* Wo fallen welche Kosten in welcher Höhe an?

Ein Instrument um diese Frage zu beantworten stellt die Kostenrechnung dar.

Vergleiche:

* Kostenstellenrechnung (Wo sind welche Kosten entstanden?)
* Kostenträgerrechnung (Welches Produkt hat die Kosten verursacht?)
* Kostenartenrechnung (Welche Kosten wurden durch Beschaffung, Produktion, Lagerung, Absatz und Verwaltung verursacht?)

Der erste Bereich der KLR ist die Kostenartenrechnung. Die Kostenartenrechnung erfasst und gliedert die Kosten. Der zweite Bereich ist die Kostenstellenrechnung. In dieser Rechnung werden die Kosten auf die Betriebsbereiche(Kostenstellen) verteilt. Im letzten Bereich,in der Kostenträgerrechnung,werden die Kosten auf die Leistungen(Produkte) verteilt.

Unterschiede zwischen KLR und Finanzbuchhaltung:

* Die Finanzbuchhaltung ermittelt das Gesamtergebnis der Unternehmung. Doch dieses ist ein Nachteil, weil nichts über die Wirtschaftlichkeit des Betriebs, einzellner Teilbereiche und einzelner Produkte ausgesagt wird.

* Die KLR ermittelt welche Leistungen der Betrieb erstellt und welche Kosten diese Leistungserstellung verursacht, wo die Kosten entstanden sind und welche LEistungen zutzurechnen sind.

* In der Finanzbuchhaltung werden alle Aufwendungen und Erträge zur Ermittlung des Unternehmungsergebnisses in der G u V- Rechnung (Gewinn und Verlust) erfasst.

* In der KLR können Aussagen über die Wirtschaftlichkeit des Betriebes gemacht werden.

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